(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart (ZFZ Stuttgart) in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Rechnungsempfänger die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen des ZFZ Stuttgart an.
(2)Die auf der Internetseite des ZFZ Stuttgarts aufgeführten Kurse stellen kein bindendes Angebot dar.
(1) Eine Anmeldung zu den Fortbildungskurs kann online über das Internet oder schriftlich per Fax/Post erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich und bleibt unberücksichtigt. Eine unvollständige Anmeldung, die nicht alle Unterlagen beinhaltet, welche sich aus der Kursbeschreibung ergeben, wird nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Rechnungsempfänger eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Der Rechnungsempfänger stimmt zu, dass er seine Anmeldebestätigung per E-Mail, über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, erhält.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Rechnungsempfänger benachrichtigt und der Teilnehmer erhält einen Platz auf der Warteliste.
(1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Rechnungsempfänger eine Rechnung. Der Rechnungsempfänger stimmt zu, dass er seine Rechnung per E-Mail, über die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, erhält.
(2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels fällig. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Ratenzahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(3) Eine 30%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr erhalten Vorbereitungsassistenten. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Vorbereitungsassistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Eine 30%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr gilt nicht für Teilnehmer einer strukturierten Fortbildung.
(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.
(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden dem Rechnungsempfänger so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
(3) Muss ein Kurs abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
(1) Der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich oder in Textform per E-Mail zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Die Möglichkeit der Kündigung richtet sich nach folgenden Fristen:
(3) Erfolgt vor Ablauf der in Absatz 2 genannten Fristen eine wirksame Kündigung des gebuchten Kurses durch den Rechnungsempfänger, so erhält dieser eine Gutschrift über die volle Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann bis zum 31.12. des Folgejahres beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs – eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift.
(4) Kündigt der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Fristen, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift der Kursgebühr.
(5) Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne, dass der Rechnungsempfänger vorher wirksam und rechtzeitig nach Abs. 1 und 2 gekündigt hat, so steht die Kursgebühr beim Veranstalter weiterhin zu. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Der Rechnungsempfänger kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird für den Ersatzteilnehmer die Kursgebühr gesondert bezahlt, so erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger die Kursgebühr nach Zahlungseingang zurückerstattet.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Der Rechnungsempfänger oder der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.
(3) Soweit sich Rechnungsempfänger und Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es dem Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Der Rechnungsempfänger hat den Kursteilnehmer die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.
(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Rechnungsträger ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum, Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.
Das ZFZ Stuttgart ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kontakt ZFZ Stuttgart: kurs@zfz-stuttgart.de
Stand: Mai 2025
Forschungsschwerpunkte: Implantologie, Infektiologie, Onkologie und Rehabilitation, klinische Studien (GCP)
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