Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der LZK Baden-Württemberg an.
(1) Die Anmeldungen zu den Fortbildungskursen können schriftlich per Fax / Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind und nicht alle Unterlagen beinhalten, welche sich aus der Kursbeschreibung ergeben, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung.
(2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.
(1) Nach der Anmeldebestätigung erhält der Kursteilnehmer eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Der Teilnehmer stimmt zu,
dass er seine Rechnung elektronisch erhält.
(2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels fällig. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem
Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Ratenzahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(3) Vorbereitungsassistenten erhalten eine 30%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr, solange die Fortbildungsveranstaltung nicht durch
andere Teilnehmer ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status des Kursteilnehmers als Vorbereitungsassistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Teilnehmer einer strukturierten Fortbildung.
(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.
(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
(3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Stornierung ist innerhalb folgender Fristen möglich:
· Intensiv- / Teamkurse bis 8 Tage vor Kursbeginn,
· Kurse nach der ZFA-Aufstiegsfortbildung bis 4 Wochen vor Kursbeginn
· ZMP- / DH- / ZMV-Kurse und Kurse zur strukturierte Fortbildung bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn.
(3) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer vor der in Absatz 2 benannten Frist erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift über die volle Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann innerhalb von 2 Jahren beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs – eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift.
(4) Storniert der Kursteilnehmer nach der in Absatz 2 benannten Frist, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter.
(5) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
(6) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne vorher wirksam nach Abs. 1 und 2 storniert zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Kursteilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt.
Stand: Juni 2018
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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2001-2007 | Studium der Zahnmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin |
2008−2012 | Assistenzzahnärztin in freier Praxis in Berlin |
2010−2020 | Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre, Charité – Universitätsmedizin Berlin, ab 10/2012 Vollzeitstelle |
2014 | Promotion an der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm |
2018 | Master of Science (MSc) in Zahnärztlicher Prothetik, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald0 |
seit 2018 | Studiengangskoordinatorin des Studiengangs Zahnmedizin, Charité – Universitätsmedizin Berlin |
2020 | Habilitation und Venia legendi für das Fach Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin: „Die restaurative Therapie endodontisch behandelter Zähne mit glasfaserverstärkten Aufbaustiften“ |
2021 | Ernennung zur Oberärztin, Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre, Charité – Universitätsmedizin Berlin |
09 / 2023 | Aufnahme des Studiums zum Master of Medical Education, Universität Heidelberg (Stipendium der Charité – Universitätsmedizin Berlin) |
Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsklinikum Bonn (Deutschland)
Studium der Zahnmedizin und der Molekularen Medizin an der Universität Regensburg, Promotion in beiden Fächern mit der Bewertung „summa cum laude“, Studium der Gesundheitsökonomie (MHBA) an der FAU Universität Erlangen-Nürnberg | |
2017 | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie |
2017 | Habilitation und Venia legendi für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Regensburg |
2018 | Oberarzt, Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsklinikum Regensburg |
2018 | Lehrpreis „Gute Lehre“ der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg |
2019 |
Stv. Direktor und Leitender Oberarzt, Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsklinikum Regensburg
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2020 | Spezialisierung „Kraniomandibuläre Dysfunktionen“ (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) |
2021 | Secundo loco Lehrstuhl für Kieferorthopädie der Universität Genf, Schweiz |
2022 |
erster Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Grundlagenforschung (AfG) der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
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2023 |
Spezialisierung „Zahnärztliche Schlafmedizin“ (Dt. Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin)
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2023 | Ruf auf den Lehrstuhl für Kieferorthopädie der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn (Nachfolge Prof. Dr. Andreas Jäger) |
seit 10/2023 | Direktor der Poliklinik für Kieferorthopädie am Universitätsklinikum Bonn |
Wissenschaftliche Schwerpunkte und Auszeichnungen
Dr. Frank Spitznagel ist Leitender Oberarzt an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik (Direktorin: Prof. Dr. P. Gierthmühlen) am Universitätsklinikum Düsseldorf und der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf, Deutschland.
Er schloss 2014 sein Studium an der Universität Freiburg ab und promovierte 2016 zum Dr. med. dent. an der gleichen Universität. Er wurde 2019 mit dem 1. Preis „Young Esthetics“ der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ausgezeichnet und erhielt 2022-2023 ein Forschungsstipendium des International College of Prosthodontists (ICP). Im Rahmen seinen Forschungsstipendiums war er von Juli-September 2023 am „Department of Preventive and Restorative Sciences“ der University of Pennsylvania, USA (Chair: Prof. Dr. Markus Blatz). Dr. Spitznagel hat auch den ersten Platz bei der Premiere des ITI Open Mic New Speaker Contest (ITI – International Team for Implantology) im September 2022 in Deutschland gewonnen und wurde kürzlich zum ITI Speaker ernannt.
Dr. Spitznagel ist Spezialist für Prothetik der Deutschen Gesellschaft für Prothetik und Biomaterialien (DGPro) und zertifiziert in Implantologie durch die DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie). Seine klinischen und wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der festsitzenden zahn- und implantatgetragenen vollkeramischen Rekonstruktionen, der digitalen Workflows und der Implantologie.
Spezialist für Kinder- und Jugendzahnheilkunde
1991-1996 Studium der Zahnmedizin an der Universität Leipzig und Friedrich-Schiller-Universität Jena/ Bereich Erfurt
1998 Wrigley-Prophylaxe-Preis
1999 Vivadent-Forschungspreis
1998-1999 Assistenzzeit in zahnärztlicher Praxis
1999 Dissertation mit dem Prädikat „summa cum laude“
2000 Wissenschaftlicher Assistent an der Poliklinik für Präventive Zahnheilkunde der FSU Jena
2002 Wrigley-Prophylaxe-Preis
2003 Spezialisierung im Fachbereich “Kinder- und Jugendzahnheilkunde”
seit 2004 Zahnarzt und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontolgie der Ludwig-Maximilians-Universität München
2006 Ernennung zum Oberarzt im Funktionsbereich Kinder- und Jugendzahnheilkunde an der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontolgie der LMU München
2008 2. Oral-B blend-a-med Prophylaxe Preis
2008/09 Habilitation und Ernennung zum Privatdozenten
2015 Ernennung zum APL-Professor
Akademische Ausbildung:
1988-1992 Studium der Medizin, Universität Tübingen
1992-1993 Praktisches Jahr an der Medical School of Wisconsin, Milwaukee, USA, Kreiskrankenhaus Böblingen und Universitätsklinikum Tübingen
9.11.1993 3. Staatsexamen Humanmedizin (Note: 1,83)
1.12.1995 Approbation als Arzt
1987-1997 Studium der Zahnmedizin, Universität Tübingen
21.4.1997 Staatsexamen Zahnmedizin (Note: sehr gut)
22.4.1997 Approbation als Zahnarzt
Klinischer Status:
6/1994 – 12/2002 Wissenschaftlicher Angestellter Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Tübingen (Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. Dr. N. Schwenzer, jetzt: Prof. Dr. Dr. S. Reinert)
28.11.2000 Facharzt für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Tübingen
1.1.2003 Oberarzt, Universitätsklinikum Tübingen
27.4.2004 Zusatzbezeichnung Plastische Operationen
1.8.2005 Leiter des klinischen Bereichs “Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und kraniofaziale Fehlbildungen”
9/2010 – 9/2022 Leitender Oberarzt und stellvertretender ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Tübingen und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen
10/2022-8/2023 Kommissarischer ärztlicher Direktor, Universitätsklinikum Tübingen und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen
Seit 1.9.2023 Geschäftsführender Oberarzt
Seit 1.7.2023 stellvertretender Sprecher Zentrum Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und kraniofaziale Fehlbildungen, Universitätsklinikum Tübingen
Seit 2.4.2022 Schriftführer des Deutschen Interdisziplinären Arbeitskreis Lippen-Kiefer-Gaumenspalte/kraniofaziale Anomalien
Akademischer Status:
19.1.1994 Promotion Humanmedizin: „Reevaluation der HLA-DR4 Assoziation bei Patienten mit chronisch rheumatoider Arthritis durch Oligonuleotidtypisierung der HLA DRB1* 04 Allele”
12.6.1998 Promotion Zahnmedizin: “Die tumorassoziierten Antigene SCC-Ag, CEA, CA 19.9 and CA 125: Untersuchungen zu ihrer Bedeutung für Diagnose und Verlaufsbeobachtung bei Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle und der Lippen“
2.12.2008 Habilitation Fach Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: “3-dimensionale Analyse der Gesichtsentwicklung: Eine sterophotogrammetrische Untersuchung an gesunden Kindern und Spaltkindern“
14.11.2012 außerplanmäßiger Professor der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Leitlinien:
Krimmel M., Ziebart T., Stuck A., Thonemann B., Dommisch H., Terheyden H., Hoffmann J., Strietzel F., Pistner H., Schäfer E., Krug R., Jung M. (2019)
S2k-Leitlinie Leitlinie odontogene Sinusitis maxillaris – Langfassung, AWMF-Registernummer: 007-086
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/007-086l_S2k_Odontogene-Sinusitis-maxillaris_2019-06.pdf
EICHENKLINIK – Praxisklinik für Zahnmedizin und Implantologie, Eichener Str. 60+69, 57223 Kreuztal
Akademische Lehrpraxis der Universität Bern
Leiter der Forschungsgruppe Orale Implantologie und Biomaterialforschung
Oberarzt der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffwissenschaften, Universität Bonn (Prof. Dr. H. Stark)
Leiter der Sektion Prothetische Implantologie der Klinik für Rekonstruktive Zahnmedizin und Gerodontologie, Universität Bern (Prof. Dr. M. Schimmel)
Assoziierte Professur, Universität Bern, 2014
Habilitation im Fach Rekonstruktive Zahnmedizin und Implantologie, Universität Bern 2011, Promotion zum Dr. med. dent. 2001 in Bonn und Dr. med. dent. in Bern 2004
Zertifizierte Weiterbildung in Zahnärztlicher Prothetik (Bonn, Bern), Oralchirurgie (Bochum) und Implantologie (Bern, Bochum)
Studium der Zahnmedizin in Bonn, Staatsexamen und Approbation 2000
Vorstand/ Beisitzer DGI-NRW seit 2023
Vorstand des AK Psychologie und Psychosomatik in der Zahnheilkunde der DGZMK von 2006-2017
Koordinator der AWMF S3 Leitlinie: „Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen“ (Erscheinungsdatum: 11/2019)
Koordinator der Überarbeitung der AWMF S3 Leitlinie: „Zahnbehandlungsangst beim Erwachsenen“ (2024; voraussichtliches Erscheinungsdatum: 2025)